Arbeitgeber*in

Arbeitsschutz als Arbeitgeber*in

Als Arbeitgeber*in sind Sie gesetzlich verpflichtet sich aktiv um den Arbeitsschutz zu kümmern. Ihre Experten im Arbeisschutz sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärtze.

Studien haben ergeben, dass das Image von Unternehmen intern und extern steigt, wenn die betriebliche Prävention seriös umgesetzt wird und entsprechende Investitionen getätigt werden. Die gesteigerte Zufriedenheit der Arbeinehmer*innen resultiert nachweislich in einer gesteigerten Motivation und einer verringerten krankheitsbedingten Ausfallzeit.


Je nach Tätigkeitsfeld und Organisation Ihres Betriebs, können Ihre relevanten Themen in der Prävention variieren. Nachfolgend sind Beispiele zu Pflichten aufgeführt, die häufig relevant sind.

  • Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Sie sich die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beurteilen und die getroffene Beurteilung dokumentieren. Dieses Dokument nennt sich die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig auf Aktualität geprüft werden und z.B. bei Veränderungen der Tätigkeit angepasst werden. (ArbSchG)
  • Auch müssen Sie dafür sorgen, dass die verwendeten Arbeitsmittel sich in einem sicheren Zustand befinden.(BetrSichV)
  • Für die eingesetzten Gefahrstoffe müssen entsprechende Betriebsanweisungen vorhanden sein und es muss ein Gefahrstoffkataster geführt werden. (GefStoffV)
  • Je nach Betriebsgröße sind Sie dazu verpflichtet einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. (ASiG)
  • Als Arbeitgeber haben Sie die Maßnahmen zu treffen, die für die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten notwendig sind. (ArbSchG)

Verschiedene Institutionen haben das Recht die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen zu kontrollieren. Dazu gehören die Gewerbeaufsichtsämter (in Hamburg: Amt für Arbeitsschutz) und die Berufsgenossenschaften. Die Routinekontrollen werden in der Regeln vorher angekündigt. Je nach Anlass besteht auch das Recht zur unangemeldeten spontanen Kontrolle. Die angeordneten Maßnahmen und zugehörigen Fristen zur Bekämpfung von Mängeln weisen ein breites Spektrum auf, können aber bis zur zeitweisen Stillegung des Betriebs reichen.