Die Betriebsanweisung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes. Auch wenn die Gefährdungen durch Schutzmaßnahmen nach dem STOPV-Prinzip größtmöglich vermieden werden, werden die Beschäftigten durch Betriebsanweisungen kurz auf Gefahren und Schutzmaßnahmen bei der Tätigkeit hingewiesen. Es ist daher wichtig, dass Betriebsanweisungen einfach un schnell zu lesen sind. Es empfiehlt sich, dass sie maximal zwei Seiten lang sind und den Vorlagen der Unfallversicherer entsprechen. Mit Piktogrammen zu den Gefahren, Geboten und Verboten, lässt sich der Inhalt für die Beschäftigten schnell und einfach erfassen.
Die Erstellung der Betriebsanweisungen ist grundsätzlich die Pflicht des Unternehmers. Die Pflicht wird sinnvollerweise an die verantwortlichen Personen vor Ort übertragen, im Allgemeinen sind dies Vorgesetzte oder Anlagenverantwortliche eines bestimmten Arbeitsbereichs.