Gefährdungsbeurteilung

Gefährdung

Gefährdung ist die Möglichkeit eines Gesundheitsschadensoder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.1

Beurteilung

Eine Beurteilung ist ein Werturteil über einen Sachverhalt, über Situationen oder Eigenschaften, Objekte oder über eine Person.2

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung im Sinne der TRBS 1111 ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen der Beschäftigten, die nach fachkundiger Einschätzung und vorliegender Erfahrung des Arbeitgebers bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten und berücksichtigt werden müssen. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen sind dabei auch andere Personen im Gefahrenbereich zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung dient dem Ziel, die notwendigen und geeigneten Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz festzulegen. Dabei sind auch vorhersehbare Betriebsstörungen und Notfallsituationen zu berücksichtigen.1

Form der Gefährdungsbeurteilung

Die Form der Gefärdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben und kann frei gewählt werden. In der Praxis werden Gefährdungsbeurteilungen je nach Komplexität zum Beispiel in spezieller Software oder auch in Textverarbeitungssoftware erstellt. Wichtig ist, dass der Pflegeaufwand nach der Erstellung vertretbar bleibt.

Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung

In der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren Sie möglichst alle Tätigkeiten in Ihrem Betrieb, die mit relevanten Gefährdungen einhergehen. Sie beschreiben kurz die Tätigkeit und geben dann an welche Gefährdungen zum tragen kommen. Danach bewerten Sie die Gefährdungen und legen präventive Schutzmaßnahmen fest.

Quellen:
1 TRBS 1111 (März 2018), Ausschuss für Betriebssicherheit, ABS-Geschäftsführung, BAuA, www.baua.de
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Beurteilung, (Stand 06.02.2021)